Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Umfang und Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, sofern nicht schriftlich gegenteilige Vereinbarungen getroffen werden. Mit Unterfertigung von Aufträgen und Vereinbarungen anerkennt der Vertragspartner, dass diese Geschäftsbedingungen angewendet werden. Angebote und Annahmen sowie Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, Schweigen gilt nie als Zustimmung. Unseren Verkaufs-, Liefer- und Zahlungs-bedingungen entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt und werden nicht Grundlage des Vertragsabschlusses.

2. Lieferung und Versand
Erfüllungsort sowohl für unsere Lieferungen/Leistungen als auch die Gegenleistung ist unser Geschäftssitz. Die Lieferung der chemischen Produkte und Betriebsmittel erfolgt in handelsüblicher Beschaffenheit und Verpackung. Generell sind alle Preise ab Lager Asten kalkuliert. Vereinbarter Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers ohne Speditions- oder Transportversicherung. Die angegebenen Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Besteller eine dem Grund der Verzögerung angepasste mindestens 6-wöchige Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug oder aus diesem Grunde erfolgten Rücktritts werden ausgeschlossen, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich unverbindlich ab Lager Asten ohne MwSt. Wir sind auch nach Vertragsabschluss berechtigt, die Preise bei einer wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestsetzung richtungweisend waren, den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wird Zahlung mit Wechsel oder Scheck vereinbart, so gehen sämtliche Wechsel- und Diskontspesen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich weiters verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 12,-- . Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen iHv 11% p.a. vereinbart.

4. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Die Ware darf zuvor ohne unsere Zustimmung weder weiterveräussert, verpfändet, noch zur Sicherstellung übereignet werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt in geeigneter Form Dritten gegenüber kenntlich zu machen. Der Käufer tritt hiermit zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräusserung an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Der Käufer hat uns hierzu alle für die Geltendmachung der Forderung wesentlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich anch Aufforderung zu übergeben. Kommt der Vertragspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so sind wir jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu fordern und diese auch eigenmächtig der Gewahrsame des Käufers zu entziehen, der Käufer geniesst in diesem Fall keinen Besitzschutz und erteilt im Voraus die Zustimmung zur Wegnahme und zum Abtransport.

5. Annahmeverzug
Befindet sich unser Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr vom € 1.000,- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zuverwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 10%.

6. Gewährleistung und Schadenersatz
Abgesehen vom jenen Fällen, in denen vom Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb vom 10 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung vom Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche einschließlich vom Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 1 Jahre ab Lieferung/Leistung. Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller oder sonstiger Dritter können uns gegenüber nicht geltend gemacht werden. Das besondere Rückgriffsrecht nach § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Wir haften für Schäden nur, sofern uns vom Kunden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Ersatz von Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche verjähren überdies in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.Fälle höherer Gewalt, auch wenn sie unseren Lieferanten betreffen, berechtigen uns für die Dauer der Behinderung Lieferungen auszusetzen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist in derartigen Fällen nicht berechtigt, Schadenersatz oder Ersatzlieferung zu begehren. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten auch alle Ereignisse, die nur mit unverhältnismässig hohen Kosten oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern sind.

7. Produkthaftung
Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) in der jeweils gültigen Fassung oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungspflicht für Sach- und Folgeschäden, die ein Unternehmen durch eine Fehlerhaftigkeit des Produktes erleidet, ist ausgeschlossen. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriftendes Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebene Überprüfung und sonstigen gegebenen Hinweisen nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik erwartet werden können. Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

8. Aufrechnung
Der Käufer ist nicht berechtigt, mit von ihm geltend gemachten Ansprüchen gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sonder lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

9. Konventionalstrafe
Für den Fall des Verzuges wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die nicht als Reugeld anzusehen ist. Sie beträgt für jeden begonnenen Kalendertag € 10.000,-. Ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden ist ebenfalls zu ersetzen.

10. Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten gilt ausschließlich Linz als Gerichtsstand. Sind oder werden einzelne Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig, so bleibt der Rest hievon unberührt. Die betroffenen Bestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die den ursprünglich beabsichtigten Zweck am besten erfüllen. Die zwingenden Bestimmungen des KSchG werden durch diese AGB nicht berührt. Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung der AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Stand: Jänner 2012